Qualifikation des Personals

Qualifikation des Personals vor Ort während therapeutischer Druckkammer-Behandlungen

Mindestbesetzung mit Personal vor Ort für Druckkammer-Behandlungen:

Für Druckkammer-Behandlungen von nicht intensivbehandlungspflichtigen stationären oder ambulanten Patienten

  • 1 Arzt/Ärztin mit Diplom „Druckkammerarzt“ und Diplom „Druckkammerbediener/in“
  • 1 „Assistent/in für Hyperbarmedizin“ oder ein weitere/r Arzt/Ärztin
  • 1 „Druckkammerbediener/in“

Für Druckkammer-Behandlungen von intensivbehandlungspflichtigen Patienten

  • 1 Arzt/Ärztin mit Diplom „Druckkammerarzt“ und Diplom „Druckkammerbediener/in“
  • 1 „Intensivmedizinische/ Assistent/in für Hyperbarmedizin“ oder ein weitere/r Arzt/Ärztin mit 1 Jahr Weiterbildung in Anästhesie oder Intensivmedizin
  • 1 „Assistent/in für Hyperbarmedizin“ oder ein weitere/r Arzt/Ärztin
  • 1 „Druckkammerbediener/in“
  • Wenn Arzt und Assistenzkraft sich gleichzeitig in der Kammer befinden, ist gemäß Berufsgenossenschaften (BGI 5120) eine zweite Bedienperson außerhalb der Druckkammer erforderlich

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