Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband wollen telemedizinische Angebote stärken: Seit Anfang Oktober dürfen Ärzte fast aller Fachgruppen Videosprechstunden und Fallkonferenzen durchführen und abrechnen. Zur Förderung der Videosprechstunde wurde auch die Vergütung für Fallbesprechungen zur hyperbaren Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom neu geregelt. Seit dem 1. Oktober 2019 kann diese nach GOP 30210 durchgeführt und abgerechnet werden.
Mit den getroffenen Vereinbarungen sollen Ärzte und Therapeuten telemedizinische Angebote einfacher in den Praxisalltag integrieren können und immer dann einset­zen, wenn sie es für sinnvoll erachten. Der Gesetzgeber hatte dies wiederholt gefordert und verlangt, das Angebot zur Videosprechstunde ausbauen.

VDD: „Schnellere und interdisziplinäre Anwendung der HBO-T in der Diabetologie“

Der Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD) begrüßt die Neuregelung ausdrücklich: „Bei der ambulanten HBO-Therapie als zusätzliche Therapieoption ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit schlicht die Voraussetzung für eine optimale Behandlung des diabetischen Fußsyndroms. Die nun abrechenbaren Videofallkonferenzen bieten vor allem Diabetologen neue Wege, die HBO zum Wohle ihrer amputationsgefährdeten Patienten rascher zu nutzen“, so Dr. med. Claus F. Müller-Kortkamp, Vorsitzender des VDD.

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