Die Kostenerstattung ambulanter Tauchunfallbehandlungen in einer Druckkammer durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht gewährleistet.

Traunstein, 23.11.2010 – Die Behandlung eines Tauchunfalls, einer Dekompressionserkrankung (DCS), in einer Druckkammer ist internationaler Standard. Durch den Druck in der Druckkammer und die gleichzeitige Sauerstoff-Atmung werden die Folgen der schädlichen Stickstoffblasen in der Regel wirksam beseitigt. Gesetzlich krankenversicherte Taucher bleiben allerdings oft auf den Kosten einer Tauchunfallbehandlung sitzen. Deswegen empfiehlt der Verband Deutscher Druckkammerzentren vor dem ersten Tauchgang, also auch vor einem so genannten Schnuppertauchgang, eine zusätzliche Tauchsportversicherung abzuschließen. Denn diese beinhaltet immer auch die private Krankenversicherung für tauchbedingte Erkrankungen.

Behandlung mit hyperbarem Sauerstoff in einer Druckkammer ist der international anerkannte „Goldstandard“ bei tauchbedingten Erkrankungen und Unfällen

Tauchunfall-Behandlungen erfolgen in einer Druckkammer und werden „als Therapie der einzigen Wahl“ bezeichnet. Die angebliche Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen für die stationäre Behandlung ist irreal, weil nur wenige Kliniken in Deutschland Druckkammern betreiben und die dafür angebotene Gebühr nicht kostendeckend ist. Daher erfolgen Tauchunfallbehandlungen in der Regel in ambulanten Zentren. Die gesetzlichen Krankenkassen weigern sich – trotz besseren Wissens -, ihren Versicherten die Kosten für solche ambulanten Behandlungen zu erstatten“, erläutert der Vorstand des Verbandes, Dr. med. Christian Heiden, Traunstein.

Sozialgerichte entschieden auch schon mal für den Taucher

Die Situation ist für Betroffene misslich, auch wenn es einzelne Sozialgerichtsurteile gibt, die gesetzliche Krankenkassen zu einer Kostenerstattung verpflichteten. So entschied in 2005 das Sozialgericht Wiesbaden zugunsten einer Patientin, da sie die zwingend notwendige Folgebehandlung ihrer während eines Tauchurlaubs erlittenen schweren Dekompressionserkrankung aufgrund lokaler Gegebenheiten nur in einem ambulanten Druckkammerzentrum durchführen konnte. (SG Wiesbaden AZ S 2 KR 1579/03). Mit einer zusätzlichen Tauchsportversicherung inklusive privatem Krankenversicherungsschutz ist der Taucher auf der sicheren Seite „Leider verbietet die dringende Behandlungsbedürftigkeit eines Tauchunfalls, vor der Behandlung eine Klage vor dem Sozialgericht durchzuziehen“, so Heiden. „Aus diesem Grunde halte ich eine zusätzliche Versicherung mit weltweitem Geltungsbereich für unbedingt empfehlenswert. Wenn ein Tauchunfall ambulant in einem Behandlungszentrum therapiert werden kann, sollten im Nachhinein unschöne Auseinandersetzungen wegen der Kosten vermieden werden.“

Über HBO

Die Überdruckmedizin ist eine Therapieform mit Zukunft. Sie fördert die Regeneration im menschlichen Körper. Sauerstoff, unter Überdruck eingeatmet, löst sich um ein Mehrfaches. Der hohe Sauerstoff-Partialdruck wirkt positiv auf das Gewebe und auf die Kapillaren und führt so zur Regeneration von Sinnes- oder Knochenzellen und Gewebe. Die HBO-Therapie kann auch dann noch mit Erfolg eingesetzt werden, wenn Standard-Behandlungen unbefriedigend verlaufen sind. Bevorzugte Einsatzgebiete sind Hörsturz, Tinnitus, Knalltrauma bzw. Schalltrauma, nicht heilende Wunden, Knochenmarködemsyndrom an Knie, Schulter, Hüfte und Fußwurzel, späte Bestrahlungsfolgen bzw. Bestrahlungsschaden nach Krebsbestrahlung an Kopf, Hals, Blase oder Darm, Fazialisparese, Interstitielle Zystitis, Retinitis pigmentosa. Die HBO ist eine wertvolle und zudem sanfte Ergänzungstherapie.

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