Gesetzlich versicherte Taucher sollten vor dem ersten Tauchgang eine Tauchsportversicherung abschließen
Die Kostenerstattung ambulanter Tauchunfallbehandlungen in einer Druckkammer durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht gewährleistet. Traunstein, 23.11.2010 - Die Behandlung eines Tauchunfalls, einer Dekompressionserkrankung (DCS), in einer Druckkammer ist internationaler Standard. Durch den Druck in der Druckkammer und die gleichzeitige Sauerstoff-Atmung werden die Folgen der schädlichen Stickstoffblasen in der Regel wirksam beseitigt. Gesetzlich krankenversicherte Taucher bleiben allerdings [...]