Der Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V.  (VDD e.V.)  gibt eine aktualisierte Abrechnungsrichtlinie für die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) in Deutschland bekannt. Diese Richtlinie, die im August 2024 aktualisiert wurde, bietet umfassende Informationen und Vorschläge zur korrekten Abrechnung der HBO nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).  
 

Geltungsbereich für medizinische Anwendungen der HBOT

Die Richtlinie gilt ausschließlich für die Abrechnung der medizinischen Anwendung in Mehrpersonen-Druckkammern nach DIN EN 14931 mit einem Therapiedruck von mindestens 2 Bar. Sie richtet sich an Druckkammerzentren, die nach den Richtlinien des VDD und der GTÜM arbeiten und die DGUV-Information 207-001 – „Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern“ einhalten.  
 

HBO-Therapie in der stationären Einzel- und Notfallbehandlung, ambulanten Patientenversorgung und bei Tauchtauglichkeitsuntersuchungen und Tauchunfällen

Die neue Richtlinie soll als Leitfaden für eine korrekte und transparente Abrechnung der HBOT dienen und sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen angemessen vergütet werden. In ihr enthalten sind die Auswahl von GOÄ-Ziffern zur Erbringung  HBO-Therapie und eine Substantiierung für den Ansatz der Analogie der GOÄ-Positionen zur HBOT.
 
Dargestellt werden die
  • HBO im stationären Bereich – OPS 2018-Codes bei Einzel- oder Notfallbehandlungen bei den Indikationen Dekompressionskrankheit, Arterielle Gasembolie, Kohlenmonoxidintoxikation, Rezidiv eines Neuroblastoms im Stadium IV, Clostridiale Myonekrose (Gasbrand)
  • Alternative Analogabrechnung der HBO in der ambulanten Patientenversorgung (Mehrpersonenbehandlung)
  • Abrechnung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen und Tauchunfällen