Verband Deutscher Druckkammerzentren mahnt klare Verhältnisse an

Unbeantwortete Fragen zur Kostenerstattung bremsen schnellen Einsatz der hoch wirksamen hyperbaren Sauerstofftherapie HBO bei Notfallindikationen aus

Traunstein, 14.9.2010 – Die Behandlung eines Tauchunfalls, einer Dekompressionserkrankung (DCS), in einer Druckkammer ist internationaler Standard. Durch den Druck in der Druckkammer und die gleichzeitige Sauerstoff-Atmung werden die schädlichen Stickstoffblasen aus dem Körper gepresst. Bei einer Rauchgasvergiftung vermeidet die HBO-Therapie durch den 20fach höheren Sauerstoffpartialdruck akute Schädigungen und kann sogar lebensrettend sein. Außerdem trägt sie wie keine andere Behandlung zur Senkung der Spätschäden bei. Ohne HBO-Behandlung entstehen neurologische Spätkomplikationen bei fünfzehn bis vierzig Prozent der Patienten. Unter HBO kann diese Rate auf 1,6% reduziert werden. Dies ist wissenschaftlich bestens belegt. Auch die Bewertungen des für die Beurteilung neuer Heilmethoden zuständen sogenannten „Gemeinsamen Bundesausschusses – GBA“ sind sowohl für die DCS als auch die CO-Intoxikation positiv.

Trotz klarer wissenschaftlicher Anerkennung: Niemand kümmert sich um die Kosten für den stationären und ambulanten Einsatz der HBO

bei Notfällen Im konkreten Notfall steht es um den Einsatz der hoch wirksamen HBO bei diesen Indikationen allerdings sehr schlecht. Die Bewertung des GBA gilt nur für eine stationäre Behandlung. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse entfällt somit bei einer – oft schnelleren und damit effektiveren – Behandlung durch das nächstgelegene Druckkammerzentrum ohne Klinikanbindung. Bei einer stationären Versorgung mit HBO trägt das Krankenhaus die Kosten, allerdings ohne dass die Krankenkassen sich bis jetzt je zu einer Kostenerstattung bereit gefunden hätten.

Alle Druckkammern müssen Teil der Notfallversorgung werden

Den Druckkammern entstehen bei der Notfallbehandlung erheblich Kosten für Ärzte, medizinisches Fachpersonal und Technik. „Wenn in der Vergangenheit im Einzelfall eine Druckkammer die Behandlung ohne Kostenerstattung durchführte, bedeutet dies nicht, dass ein solches Vorgehen unseren Mitgliedsbetrieben grundsätzlich möglich oder gar zumutbar wäre“, betont Dr. Christian Heiden, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Druckkammerzentren e.V. in Deutschland. „Das Krankenhaus muss in der Lage sein, uns unseren Aufwand für die Notfallbehandlung zu erstatten. Eine Refinanzierung durch die Krankenkassen ist also unverzichtbar. Notfälle passieren meistens außerhalb der üblichen Arbeitszeit. Der dafür erforderliche Bereitschaftsdienst sollte Teil der Notfallversorgung werden. Doch für einen gesicherten Bereitschaftsdienst gibt es derzeit keine Lösung.“

Aktuelle Situation für Unfallopfer unbefriedigend

Ein staatlicher Versorgungsauftrag könnte für die Einsatzfähigkeit von Druckkammern sorgen und eine ständige Bereitschaft sichern. Und nur dann ist eine zeitnahe Versorgung von Betroffenen möglich. „Ein Tauchunfall ist schnell passiert. Wenn die Versorgung in einer Druckkammer nicht möglich ist, kann dies nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch lebensbedrohlich sein. Erst kürzlich ist eine Taucherin auf dem Transport gestorben, weil nicht rechtzeitig eine einsatzbereite Druckkammer gefunden werden konnte. Dieser Zustand ist absolut unhaltbar“, so Dr. Heiden. „Es ist dringend an der Zeit, hier klare Verhältnisse zu schaffen und die Versorgung von Tauchunfällen und Rauchgasverletzten sicherzustellen. Die Verantwortung liegt bei den für die Sicherstellung der Notfallversorgung der Bevölkerung zuständigen Behörden.“

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