HBO-Therapie: Über 3500 Studien – Kurzübersicht zu den wichtigsten Indikationen

Indikationen zur HBO – Wissenschaftliche Datenlage als Übersicht

Unter der Prämisse, dass private Krankenversicherungen zur Kostenerstattung für Behandlungsmaßnahmen verpflichtet sind, wenn berechtigte Aussicht auf Heilung, Besserung besteht (OLG Urteile Koblenz und Stuttgart etc), ergeben sich unabhängig von den Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen folgende, wissenschaftlich durch RCT Studien belegte Indikationen für die HBO ( in alphabetischer Reihenfolge):

Für die adjuvante Behandlung von akuten retinalen arteriellen und venösen Gefäßverschlüssen liegen Studien und Fallserienberichte bis zur Evidenzklasse 2 vor.

Es liegen Studien bis zur Evidenzklasse 1b vor.Durch die HBO erhalten die Gewebe auch bei Mikrozirkulationsstörungen eine suffiziente Oxygenierung, da selbst bei behinderter Erythrozytenpassage der noch vorhandene Plasmastrom ausreichend viel Sauerstoff antransportiert. Zudem wird die Sauerstoffdiffusionsstrecke wesentlich verlängert. Allein auf diesem Wege erhalten entfernt von der Kapillare gelegene Zellen genügend Sauerstoff. Hierdurch wird ein direkt bakteriostatischer/bakterizider Effekt gegenüber anaeroben Bakterien ausgeübt und die leukozytäre Phagozytoseaktivität verbessert, so daß auch das Risiko einer Aerobierinfektion geringer wird. Durch die Stimulierung der Fibroblastenfunktion und Kollagensynthese werden Heilungsvorgänge aktiviert. Die sauerstoffinduzierte Vasokonstriktion bewirkt eine Reduktion des Blutflusses um ca. 20%, wodurch ein vasogenes posttraumatisches Ödem vermindert wird. Experimentelle Arbeiten zeigen zudem eine Verminderung von Reperfusionsschäden durch eine HBO-Therapie.Es ergeben sich folgende Konsequenzen für die HBO Anwendung:

  • nekrotisches Gewebe: keine Revitalisierung möglich, jedoch klare Demarkation zu vitalen Abschnitten und Infektbegrenzung/-prophylaxe
  • geschädigtes Gewebe: Reoxygenierung, Ödemreduktion, Infektionsbekämpfung/-prophylaxe, Föderung von Heilungsvorgängen
  • Normalgewebe: keinerlei Negativeffekte

Zur Indikationsstellung erweisen sich der o.g. MESS-Score sowie die Gustilo-Klassifikation als hilfreich. Die „Undersea and Hyperbaric Medical Society“ (UHMS) empfiehlt folgende Richtlinien [21]:

MESS Score HBO-Indikationen
7, ggf. 8 bei allen Patienten, bei denen Alter, Hypotension und milde bis mäßige Ischämie signifikant zum Score beitragen
5,6 wenn Vorerkrankungen wie Diabetes, AVK, Collagenosen vorliegen („Compromised hosts“)
3,4 wenn schwere Vorerkrankungen im fortgeschrittenen Stadium der oben erwähnten Bedingungen vorliegen („Severely compromised hosts“)

Die Rekompressionstherapie mit hyperbarem Sauerstoff (HBO) ist weltweit die Standardtherapie und die einzige kausale Behandlung für diese Erkrankungsgruppe. Randomisierte Studienbelege gibt es nicht. In Anbetracht der eindeutigen Indikationslage und der Behandlungsergebnisse können solche Studien ethisch nicht vertreten werden.

Für die Anwendung der HBO beim Diabetischen Fußsyndrom finden sich zahlreiche randomisierte kontrollierte Studien (RCT) bis zur Evidenzklasse Ia. Diese Indikation ist deshalb international anerkannt und selbst vom gemeinsamen Bundesausschuss als für gesetzlich versicherte Patienten sinnvoll und wirtschaftlich zu erbringende Heilbehandlung bei Wagner Klassen III und IV anerkannt als stationäre Therapie.Darüber hinaus gibt es jedoch auch für die ambulante Anwendung eine positive Studienlage bis zur Evidenzklasse Ib.

Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 15.11.05: Eine Bewertung der HBO (beim Gasbrand) muss daher jetzt aufgrund der besten, derzeit verfügbaren Evidenz erfolgen. Nach den vorliegenden Studienergebnissen ist eine Reduktion des durch eine clostridiale Myonekrose bedingten Mortalitätsrisikos durch eine HBO-Zusatzbehandlung und damit ein therapeutischer Nutzen wahrscheinlich. Die Bundesärztekammer schließt sich der Position des Berichtsentwurfs (des g-BA) mit Stand vom 4.10.2005 an, wonach eine Hyperbare Sauerstofftherapie in Kombination mit einer Antibiotikatherapie und chirurgischer Therapie — nicht aber eine alleinige Hyperbare Sauerstofftherapie — bei der Indikation einer clostridialen Myonekrose als Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt wird.

Die Anwendung der HBO adjuvant zur Basistherapie wird von den internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften für Hyperbarmedizin empfohlen. Dies insbesondere bei multiplen Abszessen und solchen, die aufgrund ihrer Lage chirurgisch nicht oder nur unter Inkaufnahme von schweren Operationsfolgen erreicht werden können.

Für die Anwendung der HBO bei Hörstürzen liegen randomisierte kontrollierte Studien (RCT) der Evidenzklasse 1b, der Evidenzklasse 2 und zahlreiche Fallserienberichte vor.

Für die Anwendung der HBO bei der Hüftkopfnekrose liegen wissenschaftliche Studien diverser Evidenzklassen bis zur Klasse 1b vor. Es handelt sich also um eine Therapie mit begründeter Aussicht auf Erfolg.

Für die Anwendung der HBO bei akuten akustischen Traumen finden sich randomisierte kontrollierte Studien (RCT) der Evidenzklasse 1b, der Evidenzklasse 2 und zahlreiche Fallserienberichte.

bisher Studien der Evidenzklasse 3, ca. 500 Patienten mit Morbus Ahlbäck wurden deutschlandweit erfolgreich behandelt.

Die Hyperbare Sauerstofftherapie bei der Indikation CO-Vergiftung ist international anerkannt und erfüllt auch nach der Beurteilung des g-BA die Kriterien des §137c SGB V (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich) und ist damit eine Leistung auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ( = Evidenzklasse 1a).

In Studien bis zu Evidenzklasse 1a (Cochrane) und in RCT Studien mit Evidenzklasse 1b wurde nachgewiesen, dass mittels HBO akute Migräneanfälle beendet werden können. Insbesondere bei Kontraindikationen oder nicht ausreichender Wirksamkeit der „Goldstandardtherapie“ mittels Tryptanen und wenn andere Optionen nicht zur Verfügung stehen stellt die HBO daher eine sinnvolle Therapieoption dar. In Einzelfällen gelang unter HBO-Schutz eine Entgiftung bei bestehendem Tryptanabusus.

Bereits auf der Konsensuskonferenz der Europäischen Gesellschaft für Radio-Onkologie (ESTRO) und der europäischen Gesellschaft für Hyperbarmedizin (ECHM), in Lissabon 2001 (Pasquier et al. 2004) wurde bestätigt, dass die Hyperbare Sauerstofftherapie bei den sonst nicht kausal zu behandelnden postradiogenen Schäden erfolgreich eingesetzt werden kann. Für die Osteoradionekrose liegen hochwertige Studien bis zur Evidenzklasse 1b vor, die den Einsatz dieser Therapie begründen und absichern.

  • Table II Lissabon 01
  • Indications of HBO in the treatment of radio-induced lesions in normal tissues
  • evel 2 – convincing evidence
  • Radionecrosis of the mandible
  • Radiation Cystitis of the bladder resistant to conservative measures
  • Tooth extraction in irradiated tissues (preventive action)

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Studien geringerer Evidenzklassen praktisch durchgehend konsistente Ergebnisse zeigen. Diese Studien unterstützen die Anwendung der HBO sowohl zur Prävention von ORN als auch zu deren Therapie.In neueren Veröffentlichungen zur Behandlung von ORN-Komplikationen wird die Anwendung der HBO im multimodalen Therapiekonzept teilweise quasi als Selbstverständlichkeit nur erwähnt, was die Etablierung dieser Methode bestätigt. Die die HBO einschließenden Leitlinien der MKG Gesellschaften sind damit schon implementiert.Es handelt sich hier um eine sonst nicht kausal zu behandelnde in ihrem Endstadium stark behindernde Erkrankung für die es sonst keine kausale Therapie gibt.

Zur Behandlung von Rezidiven des Neuroblastoms erfüllt die HBO dagegen in einer Kombinationstherapie mit radioaktivem Jod (131I-MIBG) die gesetzlichen Kriterien und ist damit Leistung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bericht des g-BA Ausschuss Krankenhaus von 03-2003.

Bei sternalen Infektionen und bei sternalen Wunddehiszenzen soll die HBO generell – auch wegen der möglicherweise deletären Folgen der Erkrankung im Akutstadium – als Adjuvans eingesetzt werden.Die rationale Grundlage der HBO-Therapie leitet sich aus verschiedenen experimentell nachgewiesenen und klinisch bestätigten Effekten ab. So wird die HBO-Therapie angewendet, um die Keimeliminierung zu unterstützen und die Neubildung von Gewebe zu fördern. Durch die Verbesserung der Funktion der PMN-Granulozyten sowie direkten toxischen Effekten gegenüber Anaerobiern wird der Infekt limitiert. Das durch osteoklastäre Aktivität bewirkte „mikroskopische Debridement“ mit Abräumung nekrotischen Knochens ist nur bei einer suffizienten Sauerstoffspannung im Gewebe möglich. Die Stimulierung der Fibroblastenfunktion, der Kollagensynthese und Angiogenese durch die HBO-Therapie trägt zur Beschleunigung des Wiederaufbaus des Gewebes bei. Hieraus resultiert eine verbesserte Osteoneogenese.

Bereits auf der Konsensuskonferenz der Europäischen Gesellschaft für Radio-Onkologie (ESTRO) und der europäischen Gesellschaft für Hyperarmedizin (ECHM), in Lissabon 2001 hat sich ergeben, dass die Hyperbare Sauerstofftherapie bei den sonst nicht kausal zu behandelnden postradiogenen Weichteilschäden erfolgreich eingesetzt werden kann. Inzwischen sind für die Strahlenzystitis weitere hochwertige Studien bis zur Evidenzklasse 1b hinzugekommen, die den Einsatz dieser Therapie weiter begründen und absichern. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Studien geringerer Evidenzklassen durchgehen konsistente Ergebnisse zeigen.

Bereits auf der Konsensuskonferenz der Europäischen Gesellschaft für Radio-Onkologie (ESTRO) und der europäischen Gesellschaft für Hyperbarmedizin (ECHM), in Lissabon 2001 hat sich ergeben, dass die Hyperbare Sauerstofftherapie bei den sonst nicht kausal zu behandelnden postradiogenen Weichteilschäden erfolgreich eingesetzt werden kann. Inzwischen sind für die in diesem Schreiben angeführte Strahlenproctitis weitere hochwertige Studien bis zur Evidenzklasse 1b hinzugekommen, die den Einsatz dieser Therapie weiter begründen und absichern. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Studien geringerer Evidenzklassen durchgehen konsistente Ergebnisse zeigen.

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