Kosten der HBO-Therapie

Kostenerstattung der Behandlung mit Hyperbarer Sauerstofftherapie

In Privatversicherungen, über Beihilfe und durch die Berufsgenossenschaften versicherte Patienten erhalten je nach Art und Dauer der Erkrankung die Therapiekosten in der Regel ersetzt.

Die Therapie-Empfehlung Ihres Arztes von Vorteil

Der primär behandelnde Arzt kann die Kostenübernahme seitens der Kassen unterstützen: Bei Vorliegen entsprechender Befunde schreibt er einen kurzen formlosen Kostenübernahmeantrag mit Angaben zur Behandlungsdiagnose, Art und Ergebnis der abgeschlossenen Vorbehandlung oder einen Brief ärztlichen Inhaltes.

Gesetzlichen Krankenversicherung: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt über neue Heilmethoden

Die ambulante HBO-Therapie ist momentan nur bei der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms ab Stadium II eine kassenärztliche Vertragsleistung. Das bedeutet, dass die Krankenkassen bei anderen Indikationen nur in Einzelfällen und bei individueller Prüfung die Kosten der HBO-Therapie übernehmen können.
Am 21.09.2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom schon ab Wagner II künftig auch ambulant mit der Hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden können. Der Beschluss trat im Januar 2018 in Kraft. Die Vergütung ist seit Oktober 2018 durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Bereits 2013 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Therapie bei Diabetischem Fußsyndrom bei Wunden im Stadium der Wagner-Klassifikation III und IV auch von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden muss. 

Bei anderen Indikationen wie Knochennekrosen, Bestrahlungsspätfolgen oder akuten Innenohrerkrankungen wie Hörsturz fällt die Kostenerstattung für die Hyperbare Sauerstofftherapie in den Ermessensbereich der Kostenträger. Daher sollte auf jeden Fall die Kostenübernahme vorab mit der Kasse geklärt werden.

Für private Krankenversicherungen sind Beschlüsse des G-BA unverbindlich

Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung im Sinne der versicherungsvertraglichen Regelungen sind die objektiven Erkenntnisse und Befunde im Zeitpunkt der Vornahme der Behandlung entscheidend. Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung ist im Allgemeinen dann auszugehen, wenn eine Behandlungsmethode angewandt wird, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegen zu wirken. Der Annahme einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung steht gegebenenfalls auch nicht der Umstand entgegen, dass die Behandlungsmethode noch nicht in der wissenschaftlichen Literatur nach wissenschaftlichem Standard dokumentiert und bewertet worden ist. Ansonsten würde jeglicher medizinische Fortschritt unterbunden.

Wahl der Behandlungsmethode

Die Wahl der Behandlungsmethode ist grundsätzlich vom Patienten und seinem Arzt zu treffen, wenn mehrere als vertretbar in Betracht kommende Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen.

Vor der ersten Behandlung muss eine eingehende Untersuchung zum Ausschluss von Behandlungsrisiken erfolgen. In den Kosten sind folgende Leistungen enthalten:

  • Druckkammerbehandlung
  • Eingangsuntersuchung auf Tauglichkeit
  • Erhebung und Dokumentation der Ausgangsbefunde
  • Zwischenuntersuchung vor jeder Behandlung
  • Beratung nach jeder Behandlung
  • Abschlussuntersuchung

Tauchunfallbehandlung – DCS 1 und DCS 2 – mit HBO

Um die Tauchunfallbehandlung sowohl ambulant als auch stationär, zu sichern, haben sich folgende Tauchunfallversicherer bzw. Tauchunfall-Assistancen gegenüber dem Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. bereit erklärt, neben dem Pflegesatz dem jeweils behandelnden Druckkammerzentrum die Behandlungskosten zusätzlich zu vergüten:

Dies ist eine bundesweit einmalige Aktion: Damit gleichen diese Versicherungen die Verwerfungen in der Behandlung von Tauchunfällen aus. (Die Fallpauschale im Krankenhaus beträgt für die komplette Tauchunfallbehandlung beispielsweise EUR 608,15. In Deutschland entstehen für eine notfallmäßige, ca. 5-stündige Tauchunfall-Einzelbehandlung mit ärztlicher Betreuung in der Druckkammer Kosten in Höhe von ca. EUR 1700,00.)Stand Dezember 2010