Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), dass Kassen die ambulante HBO-Therapie beim Diabetischen Fußsyndrom bezahlen müssen, sei für die Versorgung von Diabetikern sehr zu begrüßen, teilt der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) in seiner Pressemitteilung vom 30. Mai 2013 mit.

„Es war nie nachvollziehbar, warum der ambulante Bereich hier ausgenommen sein sollte. Endlich hat die Rechtsprechung korrigierend eingegriffen“, sagt DDB-Bundesvorsitzender Dieter Möhler. Und weiter: „Was bleibt, ist der schale Nachgeschmack, dass trotz schlimmster Erkrankungen, die hier behandelt werden müssen, die Verantwortlichen im G-BA den Patienten aus Systemüberlegungen und Ökonomiebestrebungen Gefahrensituationen ausliefern.“

Sabine Westermann vom DDB-Rechtsberatungsnetz ergänzt: „Die Entscheidung des BSG zeigt einmal mehr, dass es sich lohnen kann, notfalls bis in die letzte Instanz zu kämpfen. Gleichzeitig ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Klage nicht bereits durch das Sozialgericht beziehungsweise durch das Landessozialgericht stattgegeben wurde.“

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