Das Zertifizierungsverfahren des VDD e.V.
Ziel der Qualitätsanforderungen des Verbandes deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD e.V.) ist es, einen überprüfbaren Mindeststandard in der hyperbarmedizinischen Versorgung an deutschen Druckkammerzentren zu schaffen und damit entscheidend zur Standardisierung und zur Qualitätssicherung in diesem Bereich beizutragen. Vom Verband Deutscher Druckkammezentren e.V. wurden hierfür Standards und Leitlinien erarbeitet, die die nötigen Voraussetzungen festlegen. Außerdem wurden Bestimmungen verfaßt, die die Überprüfung dieser Voraussetzungen regeln. Diese Standards, Leitlinien und Bestimmungen sind in diesem Handbuch dargelegt und sollen Druckkammerbetreibern dazu dienen, das eigene Qualitätsmanagement den Vorgaben des VDD e.V. anzugleichen, ihm ggf. weitere Anregungen zu entnehmen und nötigenfalls Änderungen in der eigenen Organisation vorzunehmen. Neben den in diesem Handbuch beschriebenen Vorgaben des Verbandes sind die im Quellenverzeichnis aufgeführten gesetzlichen Anforderungen zum Betreiben einer hyperbartherapeutisch genutzten Druckkammer Grundvoraussetzungen.
Alle Mitgliedszentren des VDD e.V. haben sich verpflichtet, die vom VDD e.V. aufgestellten Qualitätsanforderungen zu erfüllen und zum Wohle und zur Sicherheit der Patienten die eigenen Qualitätsmerkmale ständig zu aktualisieren und zu verbessern.
Die Mitgliedszentren sollen eine Zertifizierung als „Zentrum für hyperbare Medizin (VDD e.V.)“ anstreben.
Zentren, die die Standards des VDD e.V. erfüllen, können diese Anerkennung erhalten. Dieses Zertifikat gibt Patienten und Kostenträgern die Möglichkeit, sich auf einfachem Wege über die Leistungsfähigkeit eines Druckkammerzentrums zu informieren. Die Prüfung der Zentren nach strengen Richtlinien durch eine unabhängige Instanz gewährleistet eine größtmögliche Sicherheit hinsichtlich der Qualitätssicherung im Rahmen der hyperbaren Sauerstoffbehandlung.
Das Anerkennungsverfahren
Das Zertifikat „Zentrum für hyperbare Medizin (VDD e.V.)" kann vom Verband Deutscher Druckkammerzentren (VDD e.V.) bei Erfüllung aller Anforderungen nach folgendem Antragsverfahren erteilt werden:
Die sich bewerbende Therapieeinrichtung muß zur Antragsstellung die in der Antragsliste zur Qualitätszertifizierung aufgeführten Unterlagen vollständig bei der Geschäftsstelle des VDD e.V. einreichen.
Die Verwaltungsgebühr an den Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. beträgt für Nichtmitglieder des VDD e.V. sowohl für den Erstantrag, als auch für Wiederholungsanträge pro Zentrum 2.000,- €. Hinzu kommt die Gebühr für die Prüfung durch den Germanischen Lloyd, die von diesem separat berechnet wird.
Für VDD e.V.-Mitglieder entstehen weder für Erst- noch für Wiederholungsanträge Verwaltungsgebühren an den VDD e.V., wenn die Vereinsbeiträge bezahlt worden sind. Sind bei Antragstellung die geforderten Unterlagen nicht komplett vorhanden oder ergeben sich im Verlauf des Verfahrens weitere Prüfungen durch den VDD e.V. oder den Germanischen Lloyd, so gehen die hierdurch entstehenden Kosten zu Lasten des beantragenden Zentrums. Die Gebühren für die Prüfung durch den Germanischen Lloyd sind von dem beantragenden Therapiezentrum zu tragen.
Die Erfüllung der Anforderungen wird durch rechtsverbindliche Erklärungen und Einreichung notwendiger Unterlagen durch die verantwortliche Geschäftsleitung des beantragenden Zentrums nachgewiesen. Zusätzlich erfolgen konkrete Prüfungen in den Druckkammerzentren durch Vertreter des Germanischen Lloyds und bei Bedarf durch Vertreter des Verbandes deutscher Druckkammer-zentren e.V..
Die Bezeichnung „Zentrum für hyperbare Medizin (VDD e.V.)" wird nur verliehen, wenn der oder die Druckkammerbetreiber im Rahmen von Kontrollen in mindestens jährlichen Abständen oder bei vorzeitigem Bedarf nachweist, daß die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
Grundsätzlich erfolgt die Prüfung der kompletten Unterlagen alle 3 Jahre, die Kontrolle von Änderungsangaben (z.B. neues Personal) sowie die Prüfung vor Ort in jährlichen Abständen.
Vertreter der Prüfgremien führen die Prüfungen zum einen durch Kontrolle der eingereichten Unterlagen, zum anderen durch spezielle Prüfungen
im Druckkammerzentrum durch.
Die Prüfung durch den Germanischen Lloyd erfolgt vor Ort in jährlichen Abständen. Hierzu muß ein formloser Antrag bei der Geschäftsstelle des VDD e.V. eingereicht werden, aus dem hervorgeht, welche Änderungen hinsichtlich des letzten Antrags eingetreten sind (z.B. neues Personal, geänderte Ausstattung etc.). Diese Angaben müssen ggf. durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Zusätzlich müssen die Nachweise für jährlich zu erbringende Anforderungen eingereicht werden (z.B. Fortbildungsveranstaltungen, sicherheitstechnische Kontrollen nach MedGV etc.).
Eine Prüfung der kompletten Unterlagen erfolgt lediglich alle 3 Jahre. Hierfür sind alle Nachweise dem VDD e.V. neu einzureichen. Die Prüfung erfolgt dabei sowohl nach einer vorgegebenen Checkliste als auch durch stichprobenartige Kontrollen der im Druckkammerzentrum vorhandenen Unterlagen.
Über den Antrag entscheidet letztlich der Vorstand des VDD e.V. gemeinsam mit dem Germanischen Lloyd und verleiht mit der Anerkennung eine Urkunde. Die Urkunde bleibt Eigentum des Verbandes deutscher Druckkammerzentren e.V.
Zentren, die die Mindestanforderungen nicht oder nicht mehr erfüllen, dürfen die Bezeichnung „Zentrum für hyperbare Medizin (VDD e.V.)“ nicht mehr führen und müssen die ausgehändigte Urkunde zurückgeben.

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